Liebe Gäste,
Wir halten einen kurzen Betriebsurlaub bis einschliesslich 9.Juli 2024
Anfragen bearbeiten wir gerne, wenn auch etwas zeitversetzt
Mit freundlichen Grüßen
Das Team vom Schlossrestaurant
Schlossrestaurant Gloggnitz – Inhaber Günter Brentrup
Kirchensteig 3 – 2640 Gloggnitz – Österreich
Telefon: +43 (0) 664 / 39 20 068
Mobil: +43 (0) 664 / 39 200 68
eMail: office@schlossgloggnitz.at
Unsere aktuellen Öffnungszeiten für den Konditorei-Shop / Café / Restaurant
Freitag von 12h bis 20h
Samstag von 10h bis 20h
Sonntags von 10h bis 20h
Feiertags von 10h bis 18h
Küche von 12h-15h & 16 -20h
Veranstaltungen und Reservierungen gern auch ausserhalb der regulären Öffnungszeiten
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Wine & Spirit (Wein- und Spirituosenhandel) – Inhaber Günter Brentrup
Kirchensteig 3 – 2640 Gloggnitz – Österreich
Telefon: +43 (0) 664 / 39 20 068
Festnetz: +43 (0) 26 62 / 43 204
eMail: office@schlossgloggnitz.at
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Konditorei Schloss Gloggnitz (Konditorei) – Inhaber Konditormeister Günter Brentrup
Kirchensteig 3 – 2640 Gloggnitz – Österreich
Telefon: +43 (0) 664 / 39 20 068
Festnetz: +43 (0) 26 62 / 43 204
eMail: office@schlossgloggnitz.at
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Ringwechsel (Eventmanagement /Veranstaltungsplanung) – Inhaber Günter Brentrup
Kirchensteig 3 – 2640 Gloggnitz – Österreich
Telefon: +43 (0) 664 / 39 20 068
Festnetz: +43 (0) 26 62 / 43 204
eMail: office@schlossgloggnitz.at
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Allgemeine Informationspflichten (§ 5 ECG)
Schlossrestaurant Gloggnitz
Inhaber Günter Brentrup
Kirchensteig 3 – 2640 Gloggnitz – Österreich
eMail: office@schlossgloggnitz.at – 0043 (0) 664 / 39 200 68
FN: folgt in Kürze – UID: ATU 4008 15 03
Firmenbuchgericht: folgt in Kürze
Bezirkshauptmannschaft Neunkirchen – 2620 Neunkirchen
Mitglied in der Wirtschaftskammer NÖ
Fachgruppen: Gastronomie, Wein- & Spirituosenhandel, Konditorei, Eventmanagement
Berufsgruppen: Cafe-Restaurant, Weinhandel, Konditorei, Eventmanagement
Anwendbare gewerbe- und berufsrechtliche Vorschrift ist die Gewerbeordnung.Die aktuelle Versions sowie weitere Informationen finden Sie unter der kostenlos zugänglichen Webseite des Rechtsinformationsservices des Bundeskanzleramtes:http://www.ris.bka.gv.at
Offenlegung (§ 25 MedienG)
Schlossrestaurant Gloggnitz – Inhaber Günter Brentrup – 2640 Gloggnitz – Österreich
email: office@schlossgloggnitz.at
+43 (0) 664 / 39 200 68
Unternehmensgegenstand: Cafe-Restaurant & Wein-Spirituosenhandel & Konditorei & Eventmanagement
Informationspflicht lt. §5 E-Commerce Gesetz, §14 Unternehmensgesetzbuch bzw. §63 Gewerbeordnung und Offenlegungspflicht lt. §25 Mediengesetz
Fotos:
Markus Edelmann, markusmitderkamera@gmail.com
Günter Brentrup, Brentrup.guenter@aon.at
Soweit in dieser oder einer damit verlinkten Website Warenzeichen verwendet werden, sind sie das Eigentum der jeweiligen Rechteinhaber.
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich, Allgemeines:
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Schlossrestaurants Gloggnitz gelten für Veranstaltungen, bei denen das Schlossrestaurant Gloggnitz für den Veranstalter Dienstleistungen, das sind insbesondere die Verabreichung von Speisen und Getränken sowie die damit verbundenen Service- und Küchenleistungen, erbringt.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Vertragsbestandteil, anderslautende Bedingungen des Veranstalters sind ungültig. Der Veranstalter akzeptiert diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie alle einschlägigen gewerberechtlichen oder sonstigen Vorschriften und übernimmt auf jeden Fall die Haftung für deren Einhaltung.
Ausdrücklich wird festgehalten, dass für den Bereich der Veranstaltungsplanung, -organisation und -beratung, kurz Weddingplanung genannt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht gelten, sondern hierfür die speziellen Allgemeinen Auftragsbedingungen für Veranstaltungsplanung und -beratung des Schlossrestaurants Gloggnitz.
Weiters wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die vertraglichen Leistungen des Schlossrestaurant Gloggnitz lediglich die im ersten Absatz genannten Dienstleistungen umfassen. Ein Vertragsverhältnis hinsichtlich der in Anspruch genommenen Räumlichkeiten wird dadurch nicht begründet. Das diesbezügliche Vertragsverhältnis besteht zwischen dem Veranstalter und der Gemeinde Gloggnitz.
Sämtliche Vertragserklärungen sollten, um Missverständnissen vorzubeugen, in schriftlicher Form erfolgen, wobei jedoch auch mündliche oder fernmündliche Erklärungen rechtswirksam sind und keiner weiteren Bestätigung seitens des Schlossrestaurants Gloggnitz bedürfen.
2. Vertragsabschluss:
Das Vertragsverhältnis zwischen dem Schlossrestaurant Gloggnitz und dem Veranstalter kommt durch die Fixierung des konkreten Veranstaltungstermins zustande, dies jedoch unter der Bedingung, dass die in Anspruch genommenen Räumlichkeiten von der Gemeinde Gloggnitz zum Veranstaltungstermin nicht anderweitig vergeben sind. Der Veranstalter hat sich um eine entsprechende Buchung bei der Gemeinde selbst zu kümmern und dem Schlossrestaurant Gloggnitz entweder selbst beziehungsweise durch die Gemeinde Gloggnitz bekanntzugeben.
Bei Vertragsabschluss ist vom Veranstalter auch die Teilnehmeranzahl (Gästeanzahl) bekanntzugeben. Die Räumlichkeiten im Schlossrestaurant Gloggnitz werden entsprechend der angegebenen Gästeanzahl vergeben. Diesbezügliche Details (etwa auch die Mindest- bzw. Maximalgästeanzahl) sind dem Fact-Sheet zu entnehmen, welches dem Veranstalter im Zuge des Vertragsabschlusses übergeben wird und einen integrierenden Vertragsbestandteil bildet.
Nicht zur Mindestanzahl zählen Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr.
Nach Vertragsabschluss legt das Schlossrestaurant Gloggnitz eine Reservierungsnote in Höhe von …….. Euro, mit deren Bezahlung sowohl die Raumreservierung (durch die Gemeinde Gloggnitz) als auch der Vertragsabschluss über die vom Schlossrestaurant Gloggnitz zu erbringenden Leistungen nochmals bestätigt werden. Diese Reservierungsnote wird bei der Endabrechnung berücksichtigt.
3. Verrechnung von Speisen und Getränken:
Der Veranstalter hat dem Schlossrestaurant Gloggnitz bei Veranstaltungen, bei welchen Speisen serviert werden, spätestens eine Woche vor Durchführung der Veranstaltung die genaue Anzahl der teilnehmenden Personen und die konkrete Speisenauswahl bekanntzugeben.
Sollte die Personenanzahl um mehr als 10% der eine Woche vor der Veranstaltung bekanntgegebenen Anzahl überschritten werden, kann die gewünschte Speisenfolge unter Umständen in der vereinbarten Form nicht serviert werden. Der Veranstalter ist nicht berechtigt, aus diesem Grund Rechnungsabstriche vorzunehmen.
Für den Fall, dass diese Personenanzahl unter der in Punkt 2. angegebenen Gästeanzahl liegt, so werden die Leistungen des Schlossrestaurants Gloggnitz auf Grundlage der tatsächlichen Personenanzahl, mindestens jedoch auf Grundlage der im Fact-Sheet angegebenen Mindestpersonenanzahl für die gebuchte Räumlichkeit verrechnet.
Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der vom Veranstalter bestellten Speisenkonsumation.
Getränke werden gemäß dem tatsächlichem Verbrauch in Rechnung gestellt. Darüberhinausgehende Bestellungen von Speisen, Getränken, Rauchwaren etc. werden dem Veranstalter zusätzlich verrechnet.
Ohne schriftliche Genehmigung des Schlossrestaurants dürfen keinerlei Speisen und Getränke zur Konsumation in das Restaurant bzw. auf das Schlossgelände mitgebracht werden. Das Schlossrestaurant behält sich vor, für mitgebrachte Speisen und Getränke ein angemessenes Entgelt in Rechnung zu stellen.
4. Stornierung von Veranstaltungen:
Werden Veranstaltungen vom Veranstalter bis längstens eine Woche vor der Veranstaltung storniert, so werden vom Schlossrestaurant Gloggnitz Stornierungskosten in der Höhe von 50% verrechnet. Als Verrechnungsgrundlage werden einerseits die in Punkt 2. mitgeteilte Teilnehmeranzahl sowie andererseits die Kosten der beauftragten Speiseabfolge herangezogen. Für den Fall, dass noch keine konkrete Speisenabfolge beauftragt worden ist, wird die Durchschnittskonsumation pro Gast auf Basis der Zahlen des Vorjahres herangezogen.
Bei Stornierungen ab einer Woche vor der geplanten Veranstaltung werden Stornierungskosten in Höhe von 100 % verrechnet, wobei hinsichtlich der Verrechnungsgrundlage das im vorhergehenden Absatz Ausgeführte gilt.
5. Preise und Anzahlung:
Die Preise des Schlossrestaurants Gloggnitz verstehen sich inklusive aller Steuer und Abgaben. Kostenvoranschläge bzw. Preisanbote beziehen sich auf den Warenpreis bei Erstellung der Kostenvoranschläge bzw. Preisanbote.
Sollte es in der Zeitspanne zwischen dem Kostenvoranschlag bzw. des Preisanbots und der Durchführung der Veranstaltung zu Preiserhöhungen seitens der Lieferanten kommen, werden diese an die Veranstalter weiterverrechnet.
Bei Veranstaltungen, die über 2 Uhr morgens hinausgehen, wird ein Mehrkostenaufschlag für die benötigten Servicemitarbeiter in Rechnung gestellt. Die Höhe dieses Aufschlages ist in der aktuellen Bankettmappe ersichtlich.
Die Veranstalter haben bis spätestens 4 Wochen vor der Veranstaltung eine Anzahlung in Höhe von 50% des voraussichtlichen Rechnungsendbetrages zu leisten.
Verrechnungsgrundlage hierfür ist entweder die bekanntgegebene Personenanzahl (gemäß Punkt 2.) bzw. die genaue Gästeanzahl gemäß Punkt 3. einerseits und andererseits die Kosten der bereits konkret beauftragten Konsumation, in Ermangelung einer konkreten Beauftragung die Durchschnittskonsumation pro Gast resultierend aus den Vorjahreszahlen.
6. Wertsachen:
Für Wertsachen, Bargeld, Garderobe, etc., welche von TeilnehmerInnen der Veranstaltung eingebracht werden, wird keine Haftung übernommen
7. Musik:
Sollte der Veranstalter während einer Veranstaltung mit gewerblichem oder ähnlichem Zusammenhang Musik planen, hat dieser die notwendigen Anmeldungen (AKM / Vergnügungssteuer) rechtzeitig und persönlich einzubringen und dem Schlossrestaurant Gloggnitz die bestätigten Formulare eine Woche vor der Veranstaltung zur Einsicht vorzulegen, da das Schlossrestaurant als Veranstaltungsort gesetzlich dazu verpflichtet ist, für die Einhaltung diverser Auflagen zu sorgen.
8. Dekoration:
Der Veranstalter ist verpflichtet, die beabsichtigte Installation von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen dem Schlossrestaurant mitzuteilen und dessen Einwilligung einzuholen. Die Veranstaltungsräume dürfen nicht beschädigt werden und Dekorationen müssen dem Stil des Hauses entsprechen. Die Anbringung muss durch fachmännisches Personal durchgeführt und es müssen alle feuerpolizeilichen Bestimmungen beachtet werden. Sämtliche mit der Herstellung und dem Umbau verbundenen Kosten gehen zu Lasten des Veranstalters.
9. Haftung:
Für Beschädigungen oder Verluste, die durch Gäste, Mitarbeiter oder Beauftragte des Veranstalters verursacht werden, haftet dieser selbst und werden diesem nach der Veranstaltung in Rechnung gestellt. Gegebenenfalls kann das Schlossrestaurant den Abschluss geeigneter Versicherungen vom Veranstalter verlangen. Das Schlossrestaurant haftet für Beschädigungen eingebrachter Gegenstände oder Verlust derselben nur bei eigenem, offensichtlichen Verschulden und keinesfalls bei Verschulden von Dritten. Das Werfen von Blumen, Konfetti, Reis, usw. im bzw. vor dem Schloss Gloggnitz ist ausdrücklich untersagt. Bei Zuwiderhandlung ist das Schlossrestaurant Gloggnitz berechtigt, die Entfernung und Reinigung zu Lasten des Veranstalters vorzunehmen. Gäste des Veranstalters sind vom Veranstalter ausdrücklich darauf hinzuweisen.
Lieferungen im Auftrag des Veranstalters erfolgen auf dessen Kosten und Gefahr. Da Schlossrestaurant Gloggnitz ist nicht verpflichtet, die Ware zu überprüfen oder zu übernehmen.
Zugesagte Termine werden unter der Voraussetzung eines normalen Betriebsablaufes eingehalten. Fälle von höherer Gewalt, Betriebsstörungen jeglicher Art entbinden das Schlossrestaurant Gloggnitz von den übernommenen Verpflichtungen.
10. Vertragsrücktritt durch das Schlossrestaurant Gloggnitz:
Das Schlossrestaurant ist berechtigt, jederzeit ohne Angabe von Gründen das Vertragsverhältnis zu beenden, insbesondere wenn
A: die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb gefährdet
B: der Ruf sowie die Sicherheit des Hauses gefährdet ist
C: im Falle höherer Gewalt
D: Die Anzahlung in Höhe von 50% gemäß Punkt 5. nicht fristgerecht bezahlt wurde. In diesem Fall hat der Veranstalter dem Schlossrestaurant Gloggnitz Ersatz zu leisten, dessen Höhe sich analog den Stornierungskosten von 50% gemäß Punkt 4. errechnet.
Keinesfalls ist der Veranstalter zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen berechtigt.
11. Rechnungslegung:
Die Rechnung wird zum Tag der Veranstaltung ausgestellt. Rechnungen sind nach Beendigung der Veranstaltung zu bezahlen. Bei Zahlungsverzug sind die gesetzlichen Verzugszinsen zu entrichten.
12. Datenschutz:
Der Veranstalter stimmt zu, dass seine persönlichen von ihm genannten Daten zu Zwecken der Vertragserfüllung vom Schlossrestaurant Gloggnitz gespeichert, verarbeitet und, soweit erforderlich, an Dritte, mit denen das Schlossrestaurant Gloggnitz zur Erbringung eines möglichst effektiven und bestmöglichen Service für seine Kunden, zusammenarbeitet – übermittelt werden. Grundlagen für diese Datenverarbeitungsprozesse sind die Erfüllung der vorvertraglichen und vertraglichen Verpflichtungen den Veranstaltern gegenüber, von diesem eingeholte Einwilligungen, gesetzliche, vertragliche oder sonstige rechtliche Verpflichtungen seitens des Schlossrestaurants Gloggnitz (z.B. Dokumentationsrechte und -pflichten nach dem Rechnungswesen, Steuer- und Zollrecht, Vertragswesen, Meldewesen, Rechtsstreitigkeiten). Die Dauer der Speicherung bemisst sich nach der Dauer der Geschäftsbeziehung, den vom Veranstalter erteilten Einwilligungen, darüber hinaus nach den für das Schlossrestaurant Gloggnitz geltenden gesetzlichen Aufbewahrungspflichten und rechtlichen Verpflichtungen. Diese Einwilligung kann jederzeit unter offiice@schlossgloggnitz.at widerrufen werden. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der bis dahin erfolgten Verarbeitung nicht berührt.
13. Gerichtsstand:
Für Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis entscheidet das am Sitz des Schlossrestaurant Gloggnitz sachlich zuständige Gericht.
Diese Bestimmung gilt nicht für Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes
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Für den Bereich der Veranstaltungsplanung, -organisation &-beratung gelten die
Allgemeinen Auftragsbedingungen für Veranstaltungsplanung und -beratung
des Schlossrestaurant Gloggnitz, Kirchensteig 3, 2640 Gloggnitz
1. Allgemeines
1.1 Diese Vertragsbedingungen sind sämtlichen der mit uns, in Folge Auftragnehmer genannt, abgeschlossenen Verträge im Zusammenhang der Planung einer Veranstaltung zugrunde zu legen. Im Zusammenhang einer Trauung, Hochzeit, Zeremonie, Verpartnerung sind Mangels gegenteiliger Regelung beide Brautleute Vertragspartner, in Folge Auftraggeber genannt.
1.2 Änderungen oder Ergänzungen unserer Vertragsbedingungen sowie nachträgliche Änderungen der beauftragten Leistungen sind nur wirksam, wenn wir sie ausdrücklich schriftlich anerkennen.
Festgestellt wird, dass die Vertragsparteien keine ausschließlich mündlichen Nebenabreden getroffen haben. Die Auftraggeber bestätigen, den Inhalt dieser Bedingungen zu kennen.
2. Leistungsvereinbarungen
2.1. Die Leistung des Auftragnehmers beinhaltet die Beratung, Organisation und Planung einer privaten Veranstaltung zu dem im Beratungsvertrag festgelegten Termin und Umfang.
2.2. Der/Die Auftraggeber/in erklärt sich einverstanden, dass der Auftragnehmer in ihrem/seinem Namen und auf ihre/seine Rechnung jene Unternehmen beauftragen, die mündlich, schriftlich oder per Mail vereinbart wurden.
2.3. Der Auftrag kommt durch Unterfertigung des Beratungsvertrages zustande. Die Auftraggeber beauftragen die Auftragnehmer ausschließlich mit den in den Vertragsunterlagen festgelegten Leistungen. Sonstige Leistungen sind nicht geschuldet. Ein bestimmter Erfolg kann nicht versprochen werden.
2.4. Der Auftragnehmer kann die vereinbarten Leistungen auch durch Gehilfen (eigene Mitarbeiter oder andere gewerblich befugte Veranstaltungsplaner) erbringen.
3. Preise
3.1 Alle unsere Angebote verstehen sich brutto und enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer. Auflaufende Barauslage wie auszulegende Gebühren, Reisespesen oder Materialkosten sind im vereinbarten Preis grundsätzlich nicht enthalten und werden gesondert berechnet.
3.2. 50 % des Beratungshonorars sind 7 Tage nach Rechnungslegung, die restlichen 50 % spätestens am Tag der Hochzeit zahlbar.
3.3 Wir sind berechtigt, für jede Einmahnung von fälligen Entgelten Mahnspesen in Höhe von netto € 12,– in Rechnung zu stellen. Für den Fall des schuldhaften Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 1,5% p.m. in Rechnung zu stellen.
3.4. Bei Hochzeiten und Beratungsgesprächen außerhalb des Firmensitzes, wird dem/der Auftraggeber/in ab Stadtgrenze als Fahrkostenersatz Euro 0,45 pro gefahrenen Kilometer (Hin- und Rückfahrt) verrechnet, welches am Tag der Rechnungslegung zahlbar ist.
2.5. Bei Hochzeiten ab einer Entfernung von mehr als 150 km ab StadtGloggnitz, ist dem Auftragnehmer am erforderlichen Tag ein Doppel- bzw. zwei Einzelzimmer für eine Nächtigung am Tag, z.B. der Hochzeit, zur Verfügung zu stellen.
2.6. Der/Die Auftraggeber/in erklärt sich bereit für die Bewirtung des Auftragnehmers und deren Mitarbeiter/inn/en (mind. 2 Personen – “á la Carte”) am Hochzeitstag aufzukommen.
4. Stornovereinbarungen
4.1. Bis zwei Monate vor dem angegebenen Hochzeitstag, oder vergleichbaren Termin, beträgt die Stornogebühr 50%, bis 4 Wochen vor dem Hochzeitstag 75%, bis eine Woche vor dem Hochzeitstag 100% vom vereinbarten Preis.. Ein Rücktritt vom Vertrag bedarf der Schriftform.
4.2. Auch Verschiebungen der Veranstaltung bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers. In diesem Fall ist mit mit dem Auftragnehmer eine gesonderte Entgeltvereinbarung zu vereinbaren.
4.2. Alle Stornogebühren, die bei den vom Auftragnehmer im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers/der Auftraggeberin beauftragten Unternehmen anfallen, sind von dem/der Auftrageber/in entsprechend der dort gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu tragen.
3.4. Sollte der Beratungsvertrag vor Festsetzung eines Beratungshonorars storniert werden, werden als Stornogebühren EUR 69 inkl. Ust pro von den Hochzeitsplanern tatsächlich geleisteter Arbeitsstunde verrechnet.
4. Gewährleistung/Haftung:
4.1. Der Auftragnehmer leistet ein sorgfältiges Bemühen für die Organisation und die Erstellung des Konzeptes für die Veranstaltung und deren Betreuung. Der Auftragnehmer schuldet außer seiner gewissenhaften und sorgfältigen Beratung und Vermittlung keinen Erfolg und leistet keine Gewähr für Leistungen Dritter, insbesondere beigezogener Dritter, für die Durchführung von deren Leistungen, für die Geeignetheit oder Sicherheit von Anlagen, Einrichtungen, Räumlichkeiten oder sonstiger Flächen.
4.2. Der Auftragnehmer leistet dafür Gewähr, dass das vereinbarte Budget bestmöglich eingehalten wird. Für eine Überschreitung des Budgetrahmens ist der Auftragnehmer jedoch nicht verantwortlich und hält sich schad- und klaglos.
4.3. Die Einholung allenfalls erforderlicher behördlicher Genehmigungen, wie etwa die Anmeldung der Veranstaltung, luftfahrt-, naturschutz- pyrotechnische oder straßenpolizeiliche Genehmigungen, ist vom Leistungsumfang des Auftragnehmers nicht automatisch umfasst. Für den Fall eines gesonderten, angenommenen Auftrag kann der Auftragnehmer diese mit der oben erteilten Vollmacht für die Kunden einholen. Sämtliche im Zusammenhang mit der Veranstaltung allenfalls entstehenden Steuern, Gebühren, Abgaben und Urheberrechtsentgelte tragen die Kunden.
4.4. Eine Haftung für Sachschäden aus leichter Fahrlässigkeit, den Ersatz von Folgeschäden oder Schäden aus Ansprüchen Dritter sind ausgeschlossen.
5. Datenschutz, Urheberrecht, Geistiges Eigentum:
5.1. Die Kunden willigen ein, dass der Auftragnehmer im Rahmen des Beratungsvertrages persönliche Daten wie Adresse, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse, soweit für die Vertragserfüllung notwendig, Dritten gegenüber bekannt gibt. Die Kunden willigen weiters ein, dass die Hochzeitsplaner die Namen der Kunden sowie allenfalls im Rahmen der Veranstaltung gemachte Fotos oder Videos zu Zwecken des eigenen Marketings speichert und verwendet.
5.2. Die von dem Auftragnehmer erstellten Pläne, Designs, Konzepte und Entwürfe sind ausschließlich dessen geistiges Eigentum. Die Kunden sind zur Nutzung dieser Unterlagen nur bei vollständiger Bezahlung des vereinbarten Entgelts berechtigt. Die Weitergabe, Veröffentlichung, Vervielfältigung, Nachbildung oder sonstige (weiterer) Verwertung, sei es zu privaten, sei es zu geschäftlichen Zwecken, ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers zulässig
6. Sonstiges:
6.1. Erfüllungsort ist der Sitz des Unternehmens des Schlossrestaurant Gloggnitz
6.2. Die gegenständliche Geschäftsbeziehung unterliegt österreichischem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
6.3. Schriftlichkeit im Sinne dieses Vertrages liegt dann vor, wenn Mitteilungen schriftlich durch Brief oder per E-Mail vorgenommen werden.
Stand : März 2019